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Seniorenrecht

Seniorenrecht - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Neuregelung des Betreunngsrechts ab 01.01.2023

Seniorenrecht - Elternunterhalt

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet!

Elternunterhalt bedeutet, dass nicht nur Eltern gegenüber den eigenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind, sondern Kinder auch gegenüber den Eltern, sollten diese bedürftig werden.

Hohe Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim, für die das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht, sind in der Regel der Grund, dass Eltern bedürftig werden und Kinder für Elternunterhalt herangezogen werden können.

Für den Elternunterhalt haben grundsätzlich alle Kinder aufzukommen. Die Anteile richten sich nach den jeweiligen Einkommens-und Vermögensverhältnissen. Die Geschwister sind untereinander zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen verpflichtet, dies umfasst auch die Einkünfte der jeweiligen Ehepartner.

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber ab 2020 die Einkommensgrenze, ab der ein Kind für Elternunterhalt in Anspruch genommen werden kann auf ein jährliches Brutto-Einkommen von 100.000,00 € festgesetzt. Gerne berate ich Sie im Bereich Seniorenrecht umfassend. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Beratung. Ihre Rechtsanwältin für Seniorenrecht.

Bei der Berechnung des Elternunterhalts wird immer vom bereinigten Einkommen ausgegangen, also nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und bis maximal 5 % des Bruttoeinkommens für die eigene zusätzliche Altersvorsorge. Unterhaltsverpflichtungen für eigene Kinder sowie für geschiedene oder getrennte Ehepartner gehen dem Elternunterhalt vor und werden daher vorab vom Einkommen abgezogen.

Als Anwältin für Seniorenrecht stehe ich Ihnen u.a. in folgenden Bereichen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Generalvollmacht

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ich berate Sie gerne.

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