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Steuerrecht

Das Steuerrecht berührt fast alle Lebensbereiche

und bei vielen Entscheidungen sind auch steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.

Steuerrecht

Regelung des Nachlasses

Bei der Regelung des Nachlasses stehen oft erbschaftsteuerliche Überlegungen im Vordergrund, wenn größere Vermögenswerte zu Lebzeiten auf die Nachkommen übergehen sollen. Die derzeitigen Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz betragen für Kinder und Stiefkinder 400.000,00 € . Dieser Freibetrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Wird im Rahmen einer Schenkung ein Nutzungsrecht, z.B. Nießbrauch- oder Wohnungsrecht vorbehalten, mindert dieses den Wert des geschenkten Gegenstandes.

Im Erbfall

Im Falles einer Erbschaft ist der Erbe verpflichtet, den Erbfall innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall bei der Finanzbehörde anzuzeigen. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet , entfällt die Anzeigepflicht für den Erben, es sei denn, es befindet sich Grundbesitz, Betriebsvermögen oder ausländisches Vermögen im Nachlass. Für Erbschafts -und Schenkungssteuer gelten derzeit hohe Freibeträge für Kinder und den Ehegatten. Ein nichtehelicher Lebenspartner wird wie ein wie ein fremder Dritter behandelt. Bei großem Vermögen kann es ratsam sein, die geltenden Freibeträge durch frühzeitige vorweggenommene Erbfolgeregelungen ggf. mehrfach zu nutzen.

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