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Arbeitsrecht

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Ihre Anwältin für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie werden in meiner Kanzlei in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses beraten und vertreten.

Im Falle einer Abmahnung oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist rasches Handeln notwendig, um seine Rechte zu wahren. Sichern Sie Ihre Rechte durch rechtzeitige Beratung.

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Uralubsansprüche
  • Arbeitszeugnis
  • Mobbing

Vereinbaren Sie einen Termin,
ich berate Sie gerne.

07473 / 924 06 91

Kurze fristen im Arbeitsrecht

Viele Regelungen bestimmen den Arbeitsvertrag. Dabei bildet der Arbeitsvertrag die Basis, dann tarifliche Bestimmungen und eventuell noch Betriebsvereinbarungen. Als Anwältin für Arbeitsrecht unterstütze und berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer z.B. bei Veränderungen, die sich auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirken. Zu solchen Veränderungen können wirtschaftliche, technologische oder räumliche Faktoren auf seitens des Arbeitgebers zählen. Die Folge können Änderungskündigungen, Aufhebungsangebote oder Kündigungen sein. Schnelles Handeln ist in diesem Falle notwendig, um seine Rechte zu wahren. Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen bei Arbeitsgericht eingereicht werden. Insbesondere bei Abfindungsangeboten müssen die Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld, Sperrfristen, steuerliche Auswirkungen abgewogen werden. Was ist bei einer Freistellung zu beachten? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch. Wenn keine kurzfristige Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen ist muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Als Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen u.a. in folgenden Bereichen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Arbeit & Arbeitsrecht
  • Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer
    & Arbeitgeber
  • Kündigung, Kündigungsschutz
    Abmahnung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
    & Vereinbarungen
  • Tarifvertrag und Vereibarungen
  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
    & Gesundheitswesen
  • Arbeitnehmerüberlassung