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Erbrecht – Berliner Testament, Erbschaftssteuer Freibeträge, Pflichtanteil Erbe u.v.m.

Erbrecht - Erben

Bei Lebensgefährten ohne Trauschein ist der Partner nicht gesetzlicher Erbe, sondern ggf. die Kinder oder die Eltern des Erblassers. Wenn das nicht sein soll, ist eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung unabdingbar.
Wollen Sie sicher sein, dass ihr handschriftliches Testament den formellen Anforderungen genügt und die getroffenen Regelungen, wie Vermächtnisse, Auflagen oder sonstige Anordnungen gültig und eindeutig sind, lassen Sie sich beraten. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin für eine persönliche Beratung für Erbrecht. Ich berate Sie gerne!
Mit einem Erbvertrag regeln Sie mit den künftigen Erben den Nachlass. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Spätere Änderungen sind hier nur mit Zustimmung der Vertragspartner, oder wenn ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, möglich und müssen ebenso wieder notariell beurkundet werden.
Das Pflichtteilsrecht verhindert, dass leibliche Kinder und Ehegatten völlig enterbt werden können. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und besteht in einem Geldanspruch gegen den/die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind auch die Eltern, wenn kein Ehegatte, Kinder oder Enkel vorhanden sind.
Um Pflichtteilsansprüche gering zu halten, können in Zuge der vorweggenommenen Erbfolge z.B. Schenkungen gemacht werden. Eine fachkundige Beratung hilft, dass die gewünschten Ergebnisse eintreten und spätere Auseinandersetzungen vermieden werden. Um die Möglichkeiten des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts optimal zu nutzen kann bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die Nachkommen übertragen werden.
Der Schenker kann sich bestimmte Rechte vorbehalten durch Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Gerne zeige ich Ihnen als Anwältin für Erbrecht verschiedene Möglichkeiten auf.

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07473 / 924 06 91

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