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Familienrecht

Trennung und Scheidung, Unterhalt & Vermögensauseinandersetzung

Sie möchten sich trennen oder scheiden lassen?

Als Scheidungsanwältin bzw. Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen u.a. in folgenden Bereichen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Unterhaltsanspruch
    und Unterhaltspflicht
  • Vaterschaft
  • Düsseldorfer Tabelle
    und Unterhaltsrechner
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Steuerliche Folgen

Vereinbaren Sie einen Termin,
ich berate Sie gerne.

07473 / 924 06 91

Kindesunterhalt

Der Elternteil, der die Kinder betreut, hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder. Die jeweiligen Beträge werden mit einem Unterhaltsrechner auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.

Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Hat ein Ehegatte sich während der Ehe auf die Familienarbeit konzentriert und kein Einkommen bezogen hat er nach der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt gegen den anderen Ehegatten.

Familienrecht regelt
Wohnungszuweisung

Das Familienrecht regelt auch die Zuweisung der Wohnung.
Will keiner der Ehepartner aus der Ehewohnung ausziehen, eine Trennung ist aber unausweichlich, dann kann eine Wohnungszuweisung zur alleinigen Nutzung bei Gericht beantragt werden. Dies wird in aller Regel zugunsten des Ehepartners, der die Kinder betreut, entschieden. Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsam gemieteten Wohnung aus, stellen sich Fragen wie: Wer kann die Wohnung kündigen? Muss ein neuer Mietvertrag gemacht werden? Ist die Miete auch künftig bezahlbar? Kontaktieren Sie mich, als Rechtsanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wohnungszuweisung
Vermögensauseinandersetzung

Vermögens­auseinandersetzung

Bei gemeinsamen Vermögenswerten ist immer die Frage, ob ein Ehegatte diese übernimmt und den anderen ausbezahlt, ob ein Verkauf in Frage kommt, oder als gemeinsames Vermögen auch über eine Scheidung hinaus bestehen bleibt.

Als Anwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie zudem in folgenden Bereichen:

  • Gemeinsame Immobilien
  • Zuwendung der Schwiegereltern
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs

Steuerliche Vor- und Nachteile
nach einer Scheidung

Im Jahr der Trennung können Ehegatten noch zusammen veranlagt werden und die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings in Anspruch nehmen. Ist die Trennung dauerhaft, wird jeder einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Steuerklasse zu ändern, um höhere Nachzahlungen zu vermeiden. Unterhaltszahlungen an den getrennt-lebenden Ehegatten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Zahlungsempfänger damit einverstanden ist und seinerseits die Zahlungen als Einkommen versteuert.

Steuerliche Vor- und Nachteile